Ýêîíîìè÷åñêèå íàóêè/2.Âíåøíåýêîíîìè÷åñêàÿ äåÿòåëüíîñòü.

 

Vlasowa I.A.

Swistun L.S.

Nationale Universität für Wirtschaft und Handel namens M. Tugan-Baranowsky, Ukraine

 

Verkehrssicherungssystem Deutsche Küste

 

Das maritime Sicherheitsmanagement im Interesse der Vorbeugung und Bekämpfung von Schiffsunfällen und zum Schutz der Meeresumwelt liegt national gemäß Grundgesetz für Schifffahrtsangelegenheiten beim Bund und für Hafenangelegenheiten bei den Ländern. Im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes für die Angelegenheiten der Seeschifffahrt hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes das so genannte Verkehrs- und Sicherheitskonzept Deutsche Küste erarbeitet. Es besteht aus einer Vielzahl von untereinander verzahnten  Komponenten, die einen erheblichen Beitrag zur maritimen Verkehrssicherheit leisten.

Das Sicherheitskonzept differenziert nach Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen. Die grundsätzliche Vermeidung von Schiffsunfällen sowie die Minimierung und Bekämpfung bereits eingetretener Schäden nach Schiffsunfällen bilden die tragenden Säulen des Vorsorgeprogramms.

Die dem BMVBS nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Überwachung und die Regelung des Schiffsverkehrs. Im Rahmen der maritimen Verkehrssicherung obliegen der WSV dabei Aufgaben zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, zur Verhütung der von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren einschließlich der für die Meeresumwelt und zur Aufrechterhaltung der Wasserstraße in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand.

Das Verkehrssicherungssystem Deutschen Küste zur Sicherung des Schiffsverkehrs besteht aus Verkehrstrennungsgebieten, dem küstenfernen Tiefwasserweg für Öl-, Gas- und Chemikalientanker, der Lotsenberatung und der Radarüberwachung des Schiffsverkehrs durch die Revierzentralen. Schiffe mit großen Tiefgängen sind auf die vorgeschriebenen Schifffahrtswege und Verkehrstrennungsgebiete angewiesen und verpflichtet, diese einzuhalten. Lotsen und die jeweiligen Revierberatungen gewährleisten das sichere Befahren der vorgeschriebenen Schifffahrtswege durch Beratung und Unterstützung.

Für die Sicherheit der Schiffe und des Schiffsverkehrs auf Revieren, in Flussmündungen und Hafenzufahrten, bei Kanalpassagen und im Hafen sind Lotsen unentbehrliche Berater für die Schiffsführung. Gerade die Revierfahrt stellt mit ihren besonderen Gefahren und der starken Verkehrsdichte extrem hohe Anforderungen an die nautische Schiffsführung. Um Gefahren zu minimieren, ist eine kompetente Unterstützung unverzichtbar, die nur von gut ausgebildeten, revierkundigen und erfahrenen Lotsen geleistet werden kann. Hierzu hat Deutschland mit dem Seelotsgesetz und der Lotsenannahmepflicht in Gewässern mit schwierigen nautischen Bedingungen die entsprechenden Regeln erlassen.

"Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschifffahrtsstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schifffahrtskundiger Berater geleitet." So definiert das deutsche Seelotsgesetz vom 13. November 1954 den Beruf des Seelotsen. Das Seelotsgesetz enthält Vorschriften über die grundsätzlichen Pflichten, Aufgaben und Rechte der Seelotsen. Es regelt die Rechtsstellung der Lotsen gegenüber dem Kapitän, gegenüber dem Reeder und gegenüber der Aufsichtsbehörde wie auch die Rechtsstellung der Lotsenbrüderschaft klar und bestimmt.

Lotsen sind als nautische Berater und High-Risk-Manager unverzichtbar. Sie sind die orts- und schifffahrtskundigen Berater, ohne die eine konfliktfreie Verkehrsführung in den küstennahen Revieren und Zufahrten zu den Seehäfen kaum möglich ist. Größe und Zahl der Seeschiffe haben in den letzten Jahren rasant zugenommen, der internationale Warenverkehr über See hat einen ungeahnten Aufschwung genommen, ohne dass zumindest für die kommenden Jahre ein Ende abzusehen ist. Tiefgang und Breite reizen die Fahrwasser bis an die äußersten Grenzen aus. Überall dort, wo sich Schiffe in engen Fahrwassern bewegen – vor den Küsten, Flussmündungen oder auf Kanälen – vergrößert sich auch die Gefahr von Unfällen.

Reduzierte Besatzungen, Forderungen der Technik und nicht immer entsprechend qualifiziert ausgebildetes Personal erhöhen das Unfallrisiko zusätzlich. Nur gut ausgebildete, fachlich geschulte und erfahrene nautische Berater – die Lotsen – bieten hier kompetente Unterstützung und verfügen über die Revierkunde, die den besonderen Gefahren und der Verkehrsdichte gewachsen ist. Ohne Lotsen fehlen der Schiffsführung Sicherheit und Entscheidungskraft, fehlen Rat, Hilfe und Unterstützung in schwierigen Fahrwassern.

So ist der Kapitän oft fast nur noch Beobachter auf dem eigenen Schiff, während der Lotse die nautische Führung in den Revieren übernimmt. Dies macht deutlich, dass sich die Rolle des Lotsen vom reinen „ortskundigen Berater“ gewandelt hat zu einem hochqualifizierten Manager von Extremsituationen mit sehr hohem Risiko für die Sicherheit von Menschen, Schiff und Umwelt – zum „High-Risk-Manager“ auf der Brücke und im Revier. Die Lotsverordnungen der einzelnen Reviere, erlassen von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, regeln die Einzelheiten des Lotseneinsatzes bzw. der Lotsannahmepflicht. In Ost- und Nordsee sind derzeit 847 Seelotsen im Einsatz. Sie sind in Lotsenbrüderschaften organisiert, wie auch die Revier- und Hafenlotsen. Die Vertretung der Brüderschaften auf Bundesebene erfolgt durch die Bundeslotsenkammer (BLK), die Einzelinteressen der See- und Hafenlotsen werden durch den Bundesverband der See- und Hafenlotsen (BSHL) wahrgenommen.

LITERATURVERZEICHNIS:

1.     Gem. Angaben: Bundeslotsenkammer, Bundesverband der See- und Hafenlotsen (BSHL), Lotsenbrüderschaften der Hafenlotsen Bremerhaven und Hamburg, Verein der Kanalsteurer, April 2009

2.     Barandat, Jörg: Sie graben uns das Wasser ab... Grenzüberschreitende Gewässersysteme und internationales Recht. In: E+Z - Entwicklung und Zusammenarbeit, 42 (2001) 6, S. 181-184