Sitdikow R.N. Mirsajanow W.A.

Wissenschaftliche Betreuerin: Kharina R.S.

 

Ufaer Juristische Hochschule

des Innenministeriums Russlands (Ufa)

 

KRIMINALITÄT IN DEUTSCHLAND

 

 

Die Erklärung des Begriffs Kriminalität ist weit gefasst. In Deutschland werden alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8 bis 21 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert. Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Bei genauer Betrachtung dieser Definition zeigt sich, dass außerdem die Kinder- und Heranwachsendenkriminalität gemeint sind. Eine rechtliche Klassifizierung nach verschiedenen Altersstufen findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Personen unter 14 Jahren (Kinder) können wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Aber das Familiengericht kann Erziehungsmaßnahmen anordnen (u.a. Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Heimerziehung). Heranwachsende sind Personen von 18 bis unter 21 Jahren, die wie alle Erwachsenen unbedingt strafmündig sind. Es wird jedoch auf die individuelle Reife Rücksicht genommen, so dass im Zweifel das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Nur Personen von 14 bis unter 18 Jahren werden rechtlich als Jugendliche eingestuft. „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.“ Jugendliche sind bedingt strafmündig. Laut JGG ist die Verantwortlichkeit der Täter von seinem reife Grad und ihrer Einsicht etwas Falsches getan zu haben, abhängig. [1]

Im Jahr 2012 wurden 75.449 Kinder, 200.257 Jugendliche und 196.255 Heranwachsende in Deutschland als Tatverdächtige ermittelt. In Relation zu allen Straftaten verübten Kinder 3,6%, Jugendliche  9,6% und Heranwachsende  9,4% aller Straftaten. Insgesamt wurden demnach 22,6 % aller Straftaten von unter 21-jährigen verübt. Die Statistik gibt keine Aussage über den Anteil der jeweiligen Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung. [2]

Im Bereich der Jugendkriminalität unterscheidet man folgende Formen: Diebstahlsdelikte, speziell Ladendiebstähle, Diebstahl von Fahrrad- und Krafträdern, Besitz illegaler Drogen für Verkauf, Verteilung oder andere Nutzung, Raubdelikte wie der Handtaschenraub, Raubüberfällen auf Straßen, Wegen und Plätzen, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigungen (wie Graffiti). [3]

Aggressive Jugendliche haben meist eine geringe Schulbildung und unterdurchschnittliche Noten. Im schulischen Bereich können sie also kaum Anerkennung finden. Da ihre Zukunftsaussichten ohnehin eher düster sind, wächst das Risiko, dass die Jugendlichen auf einer anderen Ebene um ein starkes Selbstwertgefühl ringen: mit Gewalt. Aggressiven Jugendlichen geht es oft darum, sich Respekt durch die Abwertung von anderen zu erarbeiten. Das soziale Umfeld hat auf Jugendliche großen Einfluss.

Der zunehmende Drogenkonsum ist ein weiterer Auslöser für Jugendkriminalität. Durch übermäßigen Alkoholgenuss wird zum einen ein aggressiveres Verhalten verursacht und zum anderen Hemmschwellen z.B. die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft, herabgesetzt. Man kann sagen, die Jugendlichen verlieren durch Alkohol die Kontrolle über sich. Auf der anderen Seite stehen die illegalen Drogen, für die mehr Geld benötigt. Aus diesem Grund werden viele drogenabhängige Jugendliche kriminell, um sich den Drogenkonsum zu finanzieren. [4]

Viele Jugendliche suchen durch Gewalt nach Selbstbestätigung. Sie verteidigen ihre Ehre, verschaffen sich Respekt, demonstrieren Stärke und Durchsetzungsfähigkeit. Gewalt vermittelt ihnen das Gefühl von Macht und Überlegenheit. Sie werden zu Herren über ihre Opfer. Dies gilt nicht nur für körperliche Gewalt, sondern auch für psychische Gewalt, zum Beispiel durch das gezielte Mobbing von Mitschülern.

Insbesondere Jugendliche mit mangelndem Selbstvertrauen bzw. Selbstwertgefühl haben häufig das Bedürfnis sich an Gruppen anzuschließen. Diese psychisch labilen Menschen begehen dann Straftaten, um von der „Clique“ anerkannt zu werden oder um sich Statussymbole (wie Handys, Markenkleidung usw.) leisten zu können.

Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, die mit den Kindern regelmäßig über soziales Verhalten sprechen, Eltern, die das Verhalten ihrer Kinder beobachten, Erziehende, die sich selbst sozial und normkonform verhalten – sie alle leisten den wirkungsvollsten Beitrag zur Verhinderung von Jugendkriminalität. Natürlich gibt es „schwierige“ Kinder, bei denen das alles wenig zu nützen scheint, vielleicht, weil schon in früher Kindheit einiges fehlgelaufen oder versäumt worden ist. In solchen Fällen vergeben sich Eltern nichts, wenn sie Fachleute befragen.

 

 

Literaturverzeichnis

1.       Jugendgerichtsgesetz (JGG), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/

2.       Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2012 (Deutschland) http://www.dpolg.de/upload/pdf/PKS2012.pdf

3.       Landeskriminalamt NRW, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS): Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen, 9. Auflage, 2003.

4.     Magazin “Neue Zeiten“ http://neuezeiten.rusverlag.de/2010/06/21/

5.     http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendkriminalit%E4t