Sitdikow
R.N. Mirsajanow W.A.
Wissenschaftliche
Betreuerin: Kharina R.S.
Ufaer Juristische Hochschule
des Innenministeriums Russlands (Ufa)
KRIMINALITÄT
IN DEUTSCHLAND
Die Erklärung
des Begriffs Kriminalität ist weit gefasst. In Deutschland werden
alle Straftaten von registrierten Tatverdächtigen im Altersbereich von 8
bis 21 Jahren polizeilich unter dem Begriff Jugendkriminalität subsumiert.
Ausgenommen hiervon sind Übertretungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.
Bei genauer Betrachtung dieser Definition zeigt sich, dass außerdem die
Kinder- und Heranwachsendenkriminalität gemeint sind. Eine rechtliche
Klassifizierung nach verschiedenen Altersstufen findet sich im Kinder- und
Jugendhilfegesetz und im Jugendgerichtsgesetz
(JGG).
Personen unter 14
Jahren (Kinder) können wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht
zur Verantwortung gezogen werden. Aber das Familiengericht kann
Erziehungsmaßnahmen anordnen (u.a. Erziehungsbeistand,
Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Heimerziehung). Heranwachsende sind
Personen von 18 bis unter 21 Jahren, die wie alle Erwachsenen unbedingt
strafmündig sind. Es wird jedoch auf die individuelle Reife Rücksicht
genommen, so dass im Zweifel das Jugendstrafrecht Anwendung findet. Nur Personen von 14 bis unter 18
Jahren werden rechtlich als Jugendliche eingestuft. „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich
verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen
Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Erziehung eines
Jugendlichen, der mangels Reife strafrechtlich nicht verantwortlich ist, kann
der Richter dieselben Maßnahmen anordnen wie das Familiengericht.“ Jugendliche sind bedingt strafmündig.
Laut JGG ist die Verantwortlichkeit der Täter von seinem reife Grad und
ihrer Einsicht etwas Falsches getan zu haben, abhängig. [1]
Im Jahr 2012 wurden
75.449 Kinder, 200.257 Jugendliche und 196.255 Heranwachsende in Deutschland
als Tatverdächtige ermittelt. In Relation zu allen Straftaten
verübten Kinder 3,6%, Jugendliche
9,6% und Heranwachsende 9,4%
aller Straftaten. Insgesamt wurden demnach 22,6 % aller Straftaten von unter 21-jährigen
verübt. Die Statistik gibt keine Aussage über den Anteil der
jeweiligen Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung. [2]
Im Bereich der
Jugendkriminalität unterscheidet man folgende Formen: Diebstahlsdelikte,
speziell Ladendiebstähle, Diebstahl von Fahrrad- und Krafträdern,
Besitz illegaler Drogen für Verkauf, Verteilung oder andere Nutzung, Raubdelikte wie
der Handtaschenraub, Raubüberfällen auf Straßen, Wegen und
Plätzen, Körperverletzungsdelikte, Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigungen (wie Graffiti). [3]
Aggressive Jugendliche haben
meist eine geringe Schulbildung und unterdurchschnittliche Noten. Im
schulischen Bereich können sie also kaum Anerkennung finden. Da ihre
Zukunftsaussichten ohnehin eher düster sind, wächst das Risiko, dass
die Jugendlichen auf einer anderen Ebene um ein starkes Selbstwertgefühl
ringen: mit Gewalt. Aggressiven Jugendlichen geht es oft darum, sich Respekt
durch die Abwertung von anderen zu erarbeiten. Das soziale Umfeld hat auf
Jugendliche großen Einfluss.
Der zunehmende Drogenkonsum ist ein weiterer
Auslöser für Jugendkriminalität. Durch
übermäßigen Alkoholgenuss wird zum einen ein aggressiveres
Verhalten verursacht und zum anderen Hemmschwellen z.B. die Hemmschwelle zur
Gewaltbereitschaft, herabgesetzt. Man kann sagen, die Jugendlichen verlieren
durch Alkohol die Kontrolle über sich. Auf der anderen Seite stehen die
illegalen Drogen, für die mehr Geld benötigt. Aus diesem Grund werden
viele drogenabhängige Jugendliche kriminell, um sich den Drogenkonsum zu
finanzieren. [4]
Viele Jugendliche suchen durch Gewalt nach
Selbstbestätigung. Sie verteidigen ihre Ehre, verschaffen sich Respekt,
demonstrieren Stärke und Durchsetzungsfähigkeit. Gewalt vermittelt
ihnen das Gefühl von Macht und Überlegenheit. Sie werden zu Herren
über ihre Opfer. Dies gilt nicht nur für körperliche Gewalt, sondern
auch für psychische Gewalt, zum Beispiel durch das gezielte Mobbing von
Mitschülern.
Insbesondere Jugendliche mit mangelndem
Selbstvertrauen bzw. Selbstwertgefühl haben häufig das Bedürfnis
sich an Gruppen anzuschließen. Diese psychisch labilen Menschen begehen
dann Straftaten, um von der „Clique“ anerkannt zu werden oder um sich
Statussymbole (wie Handys, Markenkleidung usw.) leisten zu können.
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, die mit den Kindern
regelmäßig über soziales Verhalten sprechen, Eltern, die das
Verhalten ihrer Kinder beobachten, Erziehende, die sich selbst sozial und
normkonform verhalten – sie alle leisten den wirkungsvollsten Beitrag zur
Verhinderung von Jugendkriminalität. Natürlich gibt es „schwierige“
Kinder, bei denen das alles wenig zu nützen scheint, vielleicht, weil
schon in früher Kindheit einiges fehlgelaufen oder versäumt worden
ist. In solchen Fällen vergeben sich Eltern nichts, wenn sie Fachleute
befragen.
Literaturverzeichnis
1.
Jugendgerichtsgesetz (JGG),
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz http://www.gesetze-im-internet.de/jgg/
2.
Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr
2012 (Deutschland)
http://www.dpolg.de/upload/pdf/PKS2012.pdf
3.
Landeskriminalamt NRW, Arbeitsgemeinschaft Kinder-
und Jugendschutz (AJS): Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen, 9.
Auflage, 2003.
4. Magazin “Neue Zeiten“ http://neuezeiten.rusverlag.de/2010/06/21/
5.
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendkriminalit%E4t