W.Wolossowa, Y. Okopna
Natoinale Universität für
Nahrungsmitteltechnologien (Kiew)
Kennzeichnung von Duftstoffen
Seit 1997 werden alle Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel europaweit mit
der international einheitlichen INCI-Nomenklatur (INCI: International
Nomenclature Cosmetic Ingredients) auf den Verpackungen gekennzeichnet. Mit
Hilfe dieser Nomenklatur ist es möglich, die in einem Produkt verwendeten
Stoffe in allen EU-Mitgliedstaaten – sowie mittlerweile auch in vielen anderen
Ländern weltweit – anhand ein und derselben Bezeichnung zu identifizieren.
Diese Form der Kennzeichnung ist bei Verbraucherprodukten einzigartig. Die
europäische Kosmetikindustrie nimmt damit eine Vorreiterrolle in Sachen
Verbraucherschutz weltweit ein.
Die INCI-Kennzeichnung gilt für alle bei der Herstellung
verwendeten und im Fertigprodukt vorhandenen Bestandteile. Ihre Auflistung
beginnt mit dem Hinweis „Ingredients“. Die Bestandteile werden in absteigender
Reihenfolge der Konzentration – das heißt der Menge, in der sie eingearbeitet
sind – angegeben, also der Inhaltsstoff mit dem größten Anteil am
Anfang und danach alle anderen. Rohstoffe, die weniger als ein Prozent der
Gesamtbestandteile ausmachen, erscheinen am Ende in ungeordneter Reihenfolge.
Vor allem Allergiker profitieren von der Kennzeichnung: Nach der
Identifizierung ihrer individuellen Allergieauslöser erhalten sie einen
Allergiepass, in den die Allergene eingetragen werden. So können sie die
betreffenden allergenen Stoffe bereits beim Einkauf sicher erkennen und entsprechende
Produkte meiden.
Zur Vermeidung von Überempfindlichkeitsreaktionen wird auch das
Vorhandensein von Duftstoffmischungen (Parfums) in kosmetischen Produkten
angegeben. Diese werden mit der INCI-Bezeichnung „Parfum“ gekennzeichnet. Seit
einer Änderung der europäischen Kosmetik-Gesetzgebung im März
2003 werden zusätzlich auch bestimmte einzelne Duftstoffe separat
gekennzeichnet. Betroffen sind 26 Riechstoffe, die häufiger als andere im
Zusammenhang mit allergischen Reaktionen stehen. Die Einführung der
Deklarationspflicht erfolgte auf der Basis eines Vorschlages des
wissenschaftlichen Beratungsgremiums der EU, das seinerzeit für
kosmetische Mittel zuständig war (das SCCNFP). Die Liste enthält
sowohl synthetische Stoffe als auch solche natürlicher Herkunft. Beim
Überschreiten von festgelegten Konzentrationsgrenzen müssen diese
Stoffe auf den Verpackungen kosmetischer Mittel mit ihren individuellen
INCI-Bezeichnungen gekennzeichnet werden.
Im Jahre 2012 hatte das aktuelle wissenschaftliche Beratergremium der
EU-Kommission (das SCCS) weitere Parfuminhaltsstoffe hinsichtlich ihres
Allergierisikos bewertet. Seit dem 13. Februar 2014 steht ein erster, auf der
SCCS-Bewertung basierender Regelungsvorschlag der EU-Kommission im Internet zur
Kommentierung. Kernstück des Regelungsentwurfs ist die Erweiterung des
Informationsangebots für Duftstoff-Allergiker, d. h. die Erweiterung der
bisher 26 Substanzen umfassenden Liste der individuell
kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe. Zudem sollen drei einzelne Duftstoffe zukünftig
nicht mehr in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden. Damit möchte der
Gesetzgeber den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen. Der
Regelungsvorschlag wird von den Kosmetikherstellern derzeit im Detail
geprüft. Unabhängig davon wird die Industrie wird in enger
Zusammenarbeit mit den Riechstoffherstellern weitere Daten einreichen, die es
ermöglichen, das Allergiepotenzial der betroffenen Stoffe vertieft zu
bewerten.
Literatur :
1. Europäischen Kosmetikindustrie, Brüssel [Електронний
ресурс]- Режим доступу: www.cosmeticseurope.eu
2. EWF: European Wax Federation, Brüssel [Електронний ресурс]- Режим доступу: www.wax.org
3. Выглазов,
Хмельницкий С., Чуйко В. // Косметика & Медицина - 2000. С. 58-60.