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Vlasowa I. A.

Props T.

Nationale Universität für Wirtschaft und Handel namens M. Tugan-Baranowsky, Ukraine

 

Die ostdeutschen Länder in der Europäischen Union

 

Seit 1990 sind die ostdeutschen Länder mit ihrem Tran föderalen Beziehungen in den internationalen Netzwerken und nehmen zunehmend bewusster und aktiver an diesem Spiel teil. Das gilt vor allem für die europäische Bühne – aber nicht nur. Intensive politische und wirtschaftliche Beziehungen haben einzelne ostdeutsche Länder auch zu US-Bundesstaaten, zu brasilianischen Bundesstaaten oder zu chinesischen Provinzen.

Der verfassungsmäßige Rahmen für diese Beziehungen ist - im internationalen Vergleich - sowohl auf nationaler wie auch auf Länderebene sehr weit gesteckt. Die ostdeutschen Länder wurden  ohne jegliche rechtlich-formelle Restriktionen Teil der Bundesrepublik Deutschland und besaßen somit von Beginn an auch jene Rechte für die Gestaltung ihrer Außenbeziehungen, die die westdeutschen Länder nach langjährigen politischen Auseinandersetzungen mit dem Bund errungen hatten. Es kann hier auf die Debatte über die auswärtige Dimension“ des deutschen Föderalismus nur kurz aufmerksam gemacht werden. Neben der bis heute bestehenden unterschiedlichen rechtlichen Interpretationen des Artikels 32 GG, speziell der Absätze 2 und 3, hat sich ein Modus vivendi zwischen Bund und Länder in den 60er und 70er Jahren in diesem Bereich herausgebildet, der gegenseitige Information und Koordination sicherte. Mitte der 80er Jahre, speziell im Jahre 1987, errangen die Länder im Kontext der EG stärkere Mitspracherechte im innerstaatlichen Politikprozeß.

Mit der Neuformulierung des Artikels 23 GG und den Verträgen von Maastricht von  verstärkten sich die internationalen Kompetenzen der deutschen Länder, vor allem innerhalb der EU, erheblich.

Das war dann für manchen in der deutschen Politik doch zuviel des Guten. „Die Länder haben durchgesetzt, dass sie künftig die Außenpolitik mitgestalten, sie haben Regeln über die Vertretung der Länderinteressen in Brüssel durchgesetzt, die kurios, ja lächerlich sind - sie haben erreicht, dass Deutschland in Brüssel nicht mit einer, sondern in vielen Zungen redet. Wie sich so etwas auf den Fortgang eines Bauwerks auswirkt, ist seit der babylonischen Sprachverwirrung bekannt. Der Turm von Babel ist nie fertig geworden.

Zu diesem Zeitpunkt setzte für die ostdeutschen Länder auch der Prozess einer nachholenden internationalen Vernetzung ein. In einer ersten Phase folgten die gerade wiederbegründeten „neuen“ den „alten“ deutschen Ländern.

Mit dem neuen Artikel 23 GG bekamen die Länder auf dem internationalen Gebiet das zurück, was sie in den letzten Jahren schrittweise verloren hatten. Dieser Artikel eröffnete auch den ostdeutschen Ländern neue Räume für die Interessenartikulation und deren Umsetzung auf internationalem, konkret europäischem Gebiet. Im Zuge der Ratifizierung der Maastricht-Verträge äußerten ostdeutsche Politiker sehr deutlich ihren Willen, diesen Raum auszufüllen, ohne dass von ihnen eine „Nebenaußenpolitik“ praktiziert würde. „Auch in der Zukunft wird Brandenburg seine Interessen und Aktivitäten in enger Kommunikation mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern entwickeln“, so der damalige Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten von Brandenburg Hans-Otto Bräutigam bei der Ratifizierung der Maastricht-Verträge.

Obwohl er betonte, dass Brandenburg „keine eigene Europapolitik“ betreibe, machte er dennoch deutlich, dass das Land andere Schwerpunkte in diesem Bereich haben werde als die Bundesregierung.

Die ostdeutschen Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen der internationalen Herausforderung spezielle Artikel bzw. Formulierungen gewidmet, in denen sie sowohl ein generelles auswärtiges Interesse artikulieren als auch spezielle Bereiche ihrer Außenbeziehungen hervorheben. Die Präambel der thüringischen Verfassung verpflichtet den Freistaat, „den inneren und äußeren Frieden zu fördern, die demokratisch verfasste Rechtsordnung zu erhalten und Trennendes in Europa und der Welt zu überwinden“. Die Präambel der Verfassung Brandenburgs beschreibt das Land als „ein lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem sich einigenden Europa und in der einen Welt“ und verpflichtet das Land in Kapitel 2 „zur Kooperation mit anderen Völkern, speziell mit dem polnischen Nachbar“. Die Verfassung des Freistaates Sachsen unterstreicht in Artikel 12 die Verantwortung des Landes für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen gutnachbarschaftlicher Beziehungen, engerer Beziehungen in Europa und einer friedlichen Entwicklung der Welt und im Artikel 11 der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich das Land, „die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu fördern.“

Mittlerweile hat man sich auch ein Bild über den Nutzen der einzelnen Einrichtungen gemacht: man prüft sie und man scheut auch nicht, aus Kostengründen die Mitarbeit in europäischen Institutionen zu beenden, wie im Falle Brandenburgs bei der „Versammlung der Regionen Europas“ (VRE). Brandenburg beendete seine Mitgliedschaft, da sie „keinen außenpolitischen Nutzen mehr bringe.“ Gleichzeitig wurden zu anderen westeuropäischen Regionen kulturelle, wirtschaftliche und politische Verbindungen auf unterschiedlichen Ebenen (Land, Kommunen, Wirtschaftsvereinigungen) aufgebaut.

Sachsen entwickelte mit der französischen Region Bretagne politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen und Thüringen mit der englischen Grafschaft Essex und der französischen Region Picardie.

 

DIE LISTE DER VERWENDETEN LITERATUR

1.       Fastenrath, U., Kompetenzverteilung im Bereich der auswärtigen Gewalt, München 1986.

2.       Borkenhagen, F. u. a. (Hg.), Die deutschen Länder in Europa, Baden-Baden 2000.

3.       Bullmann, U. (Hg.), Die Politik der dritten Ebene, Regionen im Europa der Union, 2004.

4.       Fuhrmann-Mittelmeier, D., Die deutschen Länder im Prozeß der europäischen Einigung, 2008.

5.       Jachtenfuchs, M./ Kohler-Koch, B. (Hg.), Europäische Integration, Opladen 1996.