Õàðèíà Ð.Ñ.
àñïèðàíò 2 êóðñà, Áàø Ãó
Wohnungseinbruchsdiebstahl
Für
viele Menschen bedeutet ein Einbruch in den eigenen vier Wänden, ob jung
oder alt, einen großen Schock. Dabei macht den Betroffenen die Verletzung
der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch
schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten
können, häufig mehr zu schaffen als der rein
materielle Schaden. Die
Erfahrung zeigt, dass viele Opfer teilweise noch Jahre nach der Tat unter dem Geschehenen leiden.
Als
Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich
bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen
Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch
geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen
und/oder Informationen zu gelangen. [1]
§ 244 Abs. 1 Nr. 3
StGB lautet: «Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird
bestraft, wer einen Diebstahl begeht,
bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt,
mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur
ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich
in der Wohnung verborgen hält». [2]
Bei Einbrüchen werden Türen und Fenster
häufig mit Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt – eine bei schwachen
Schließblechen und kleinen Rollzapfen gängige
Täterarbeitsweise. Sehr häufig kommt es auch zu Angriffen auf
Schließzylinder von Zylinderschlössern. Schließzylinder sind
ein wichtiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie können jedoch nur
in der Systemeinheit – Schloss, Schließzylinder, Beschlag – Sicherheit
bieten. Bei Einbrüchen werden Schließzylinder in vielfältiger
Weise angegriffen. Sie müssen daher gegen die Täterarbeitsweisen
Abbrechen, Aufbohren, Nachschließen und Ziehen Schutz bieten. Im
Detail kommen in Betracht:
·
Aufbrechen/Aufhebeln der Tür
oder des Fensters mit Werkzeugen im Verschlussbereich oder der Bandseite
·
Türblattdurchbruch mit
körperlicher Gewalt (Glas-/Holzfüllung)
·
Angriffe auf Schloss und Beschlag
oder den Schließzylinder
·
Öffnen der Tür mit
einem Schlüssel
·
Bohrangriffe im
Fenstergriffbereich/Olive
·
Glas einschlagen, durchgreifen
und entriegeln.
Unter einer Heißen Arbeit versteht man den Modus operandi
bezüglich des angegangenen Objekts. Dabei wird Feuer (Aufschweißen)
verwendet.
Eine Kalte Arbeit ist hingegen die Anwendung von Werkzeugen
(aufhebeln).[1]
Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2013 in Deutschland
149.500 Einbruchsdelikte erfasst – Tendenz steigend. Die Zahl der
Wohnungseinbruchdiebstähle stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,7 %
(2012: 144.117 Fälle) zu. Der Tatort ist oftmals nicht nur das Haus oder
die Villa, sondern reicht vom Einfamilien- und Reihenhaus bis hin zur Wohnung.
Das Risiko eines Einbruchs ist daher nicht zu unterschätzen.
Einbrüche sind keine Ausnahmen. Statistisch gesehen geschieht in
Deutschland alle 3,5 Minuten ein Einbruch. In weit über der Hälfte
aller Einbrüche werden Türen und Fenster mit einfachsten Mitteln
aufgehebelt oder überwunden (z. B. mit einem Schraubendreher).
Einbrüche finden vermehrt bei Anwesenheit der Bewohner statt. Die
Täter werden dabei immer skrupelloser. Vermehrt verzichten die Einbrecher
auf den Schutz der Nacht und schlagen am Tage zu – fast 44 Prozent sind
mittlerweile Tageswohnungseinbrüche. Ursächlich
dafür ist insbesondere der darunter fallende Tageswohnungseinbruch (+5,8
Prozent auf 64.754 Fälle). Beim schweren Diebstahl in/aus Boden-,
Kellerräumen und Waschküchen ist ein Anstieg um 11,2 Prozent auf
94.605 Fälle zu verzeichnen. Während der Urlaubszeit haben Diebe
Hochkonjunktur. Auch und gerade zur Haupturlaubszeit rücken Wohnungen und
Häuser verstärkt in den Fokus von Einbrechern und Dieben. Für
eine positive Wirkung von Präventionsmaßnahmen spricht - trotz
gestiegener Fallzahlen - der hohe Versuchsanteil bei
„Wohnungseinbruchdiebstahl“ (2013: 40,2 %, 2012: 39,1 %, 2011: 38,5 %, 1993:
28,3 %). In Deutschland steigerte sich die Zahl der gescheiterten Wohnungseinbrüche
von 1993 28,3 % auf 40,2 % im Jahr 2013. Diese Entwicklung ist
positiv zu bewerten. Die Dunkelziffer hierbei ist aber vermutlich hoch, da
Versuche häufig nicht angezeigt werden.
68,9 Prozent (2012: 71,2 Prozent) der Tatverdächtigen sind Deutsche.[3]
Laut des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind die Kosten für
Einbruchsschäden 2013 mit rund 480 Millionen Euro auf ein Rekordniveau
angestiegen. Durchschnittlich seien das 3300 Euro pro Einbruch. Der Vorsitzende
der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth,
führt die hohe Schadenssumme darauf zurück, dass sich "in immer
mehr Haushalten teure elektronische Geräte wie Digitalkameras, Laptops,
Mobiltelefone und Tablet-Computer befinden". [4]
Wenn man die Bundesländer miteinander vergleicht,
besteht noch immer ein Nord-Süd-Gefälle. Im Jahr 2013waren die
Bürger in Thüringen (1.183) und Bayern (6.385)am sichersten
vor Einbrüchen, wobei auch hier jeweils ein Anstieg von mehr als 10
Prozent festzustellen ist. Den höchsten Zuwachs verzeichnet
hingegen Baden-Württemberg (11.295). Hier stieg die Zahl der
Einbrüche um 31,8 Prozent auf 106,9 Einbrüche pro 100.000 Einwohner.
Am schlechtesten schneiden jedoch die Stadtstaaten Hamburg (6.924) und Berlin
(11.566) ab. Spitzenreiter ist dabei Bremen (3.439). Hier wurden von der
Polizei im Jahr 2013 525,2 Einbrüche pro 100.000 Einwohner erfasst.
Deutschland ist Einbrecherparadies geblieben, denn der steigenden Einbruchsrate
steht eine sinkende Aufklärungsquote von nur 15,5 Prozent entgegen.[5]
In der
Städterangliste liegt Bonn laut "Welt am Sonntag" auf dem ersten
Platz mit 563,8 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner. Es folgen Aachen und
Köln. Die sicherste Stadt Deutschlands ist demnach Augsburg mit lediglich
53,9 Einbrüchen je 100.000 Einwohner.
Die Maßnahmen
zum Einbruchschutz sollen das unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum
oder Bereich verhindern. Einbrüche können durch das Anlegen von
Hindernissen (Umzäunungen, Türen, Sicherheitstechnik) und eine Erhöhung
der Sicherheit, zum Beispiel durch Streifendienst, erschwert werden.
Große Firmengebäude oder -gelände können darüber
hinaus durch Nachtwächter gesichert werden, Privatpersonen und Unternehmen
schützen ihr Eigentum oft durch Einbruchmeldeanlagen oder eine
Anwesenheitssimulation.
Einbrecher haben immer Konjunktur, egal zu welcher
Jahreszeit. Einbrecher beobachten ihre potenziellen Opfer und
spionieren deren Gewohnheiten aus.
Die Polizei nennt vor allem drei Fehleinschätzungen zum
Wohnungseinbruchdiebstahl:
·
Bei mir ist nichts zu holen!
·
Bei uns passen schon die Nachbarn
auf!
·
Ich bin doch versichert!
Untersuchungen der Polizei belegen: Mehr als ein
Drittel aller Einbruchsversuche
scheitern, weil Wohnungen oder Häuser gesichert sind.
Schließlich sind meistens nicht Profis mit schwerem Gerät am Werk.
Vielmehr handelt es sich oftmals um Gelegenheitstäter,
die mit Schraubendrehern schlecht
gesicherte Türen oder Fenster aufbrechen.
Um diesen Täter von vornherein erfolgreich ins
Handwerk zu pfuschen, müssen keineswegs immer gleich teure technische
Sicherungen - wie etwa eine Alarmanlage - zum Einsatz kommen.
Die sechs wichtigsten Regeln lauten:
·
Wenn Sie Ihr Haus
verlassen - auch nur für kurze Zeit - schließen Sie unbedingt Ihre
Haustür ab!
·
Verschließen
Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte
Fenster sind offene Fenster!
·
Verstecken Sie Ihren
Schlüssel niemals draußen. Einbrecher
finden jedes Versteck!
·
Wenn Sie Ihren
Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!
·
Achten Sie auf Fremde
in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!
·
Geben Sie keine
Hinweise auf Ihre Abwesenheit!
Jährlich nimmt
die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche zu. Jährlich vernichten
tausende Brände betriebliches und persönliches Gut. Mann lebt mit der
Angst, selbst betroffen zu sein und hofft jedoch, dass es nicht
passiert. Unsere Sicherheit und die unseres Besitzes haben einen hohen
Stellenwert, denn die Folgen eines Einbruchs, Raubes oder Feuers sind meist nur
sehr schwer zu tragen.
1.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einbruch
2.
Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005602307
3. Bundeskriminalamt,
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2013 - Zusammenfassung, Wiesbaden 2013, S.
53.
4. http://www.tagesschau.de/inland/kriminalstatistik144.html
5. http://www.alarmanlage.de/statistiken