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Wohnungseinbruchsdiebstahl

Für viele Menschen bedeutet ein Einbruch in den eigenen vier Wänden, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dabei macht den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein materielle Schaden. Die Erfahrung zeigt, dass viele Opfer teilweise noch Jahre nach der Tat unter dem Geschehenen leiden.

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. [1]

§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB lautet: «Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer  einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält». [2]

Bei Einbrüchen werden Türen und Fenster häufig mit Werkzeugen aufgebrochen bzw. aufgehebelt – eine bei schwachen Schließblechen und kleinen Rollzapfen gängige Täterarbeitsweise. Sehr häufig kommt es auch zu Angriffen auf Schließzylinder von Zylinderschlössern. Schließzylinder sind ein wichtiger Bestandteil der Türabsicherung. Sie können jedoch nur in der Systemeinheit – Schloss, Schließzylinder, Beschlag – Sicherheit bieten. Bei Einbrüchen werden Schließzylinder in vielfältiger Weise angegriffen. Sie müssen daher gegen die Täterarbeitsweisen Abbrechen, Aufbohren, Nachschließen und Ziehen Schutz bieten. Im Detail kommen in Betracht:

·            Aufbrechen/Aufhebeln der Tür oder des Fensters mit Werkzeugen im Verschlussbereich oder der Bandseite

·            Türblattdurchbruch mit körperlicher Gewalt (Glas-/Holzfüllung)

·            Angriffe auf Schloss und Beschlag oder den Schließzylinder

·            Öffnen der Tür mit einem Schlüssel

·            Bohrangriffe im Fenstergriffbereich/Olive

·            Glas einschlagen, durchgreifen und entriegeln.

Unter einer Heißen Arbeit versteht man den Modus operandi bezüglich des angegangenen Objekts. Dabei wird Feuer (Aufschweißen) verwendet.
Eine Kalte Arbeit ist hingegen die Anwendung von Werkzeugen (aufhebeln).[1]

Laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2013 in Deutschland 149.500 Einbruchsdelikte erfasst – Tendenz steigend. Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle stieg gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % (2012: 144.117 Fälle) zu. Der Tatort ist oftmals nicht nur das Haus oder die Villa, sondern reicht vom Einfamilien- und Reihenhaus bis hin zur Wohnung. Das Risiko eines Einbruchs ist daher nicht zu unterschätzen. Einbrüche sind keine Ausnahmen. Statistisch gesehen geschieht in Deutschland alle 3,5 Minuten ein Einbruch. In weit über der Hälfte aller Einbrüche werden Türen und Fenster mit einfachsten Mitteln aufgehebelt oder überwunden (z. B. mit einem Schraubendreher). Einbrüche finden vermehrt bei Anwesenheit der Bewohner statt. Die Täter werden dabei immer skrupelloser. Vermehrt verzichten die Einbrecher auf den Schutz der Nacht und schlagen am Tage zu – fast 44 Prozent sind mittlerweile Tageswohnungseinbrüche. Ursächlich dafür ist insbesondere der darunter fallende Tageswohnungseinbruch (+5,8 Prozent auf 64.754 Fälle). Beim schweren Diebstahl in/aus Boden-, Kellerräumen und Waschküchen ist ein Anstieg um 11,2 Prozent auf 94.605 Fälle zu verzeichnen. Während der Urlaubszeit haben Diebe Hochkonjunktur. Auch und gerade zur Haupturlaubszeit rücken Wohnungen und Häuser verstärkt in den Fokus von Einbrechern und Dieben. Für eine positive Wirkung von Präventionsmaßnahmen spricht - trotz gestiegener Fallzahlen - der hohe Versuchsanteil bei „Wohnungseinbruchdiebstahl“ (2013: 40,2 %, 2012: 39,1 %, 2011: 38,5 %, 1993: 28,3 %). In Deutschland steigerte sich die Zahl der gescheiterten Wohnungseinbrüche von 1993 28,3 % auf 40,2 % im Jahr 2013. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten. Die Dunkelziffer hierbei ist aber vermutlich hoch, da Versuche häufig nicht angezeigt werden.  68,9 Prozent (2012: 71,2 Prozent) der Tatverdächtigen sind Deutsche.[3]

Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind die Kosten für Einbruchsschäden 2013 mit rund 480 Millionen Euro auf ein Rekordniveau angestiegen. Durchschnittlich seien das 3300 Euro pro Einbruch. Der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth, führt die hohe Schadenssumme darauf zurück, dass sich "in immer mehr Haushalten teure elektronische Geräte wie Digitalkameras, Laptops, Mobiltelefone und Tablet-Computer befinden". [4]

Wenn man die Bundesländer miteinander vergleicht, besteht noch immer ein Nord-Süd-Gefälle. Im Jahr 2013waren die Bürger in Thüringen (1.183) und Bayern (6.385)am sichersten vor Einbrüchen, wobei auch hier jeweils ein Anstieg von mehr als 10 Prozent festzustellen ist. Den höchsten Zuwachs verzeichnet hingegen Baden-Württemberg (11.295). Hier stieg die Zahl der Einbrüche um 31,8 Prozent auf 106,9 Einbrüche pro 100.000 Einwohner. Am schlechtesten schneiden jedoch die Stadtstaaten Hamburg (6.924) und Berlin (11.566) ab. Spitzenreiter ist dabei Bremen (3.439). Hier wurden von der Polizei im Jahr 2013 525,2 Einbrüche pro 100.000 Einwohner erfasst. Deutschland ist Einbrecherparadies geblieben, denn der steigenden Einbruchsrate steht eine sinkende Aufklärungsquote von nur 15,5 Prozent entgegen.[5]

In der Städterangliste liegt Bonn laut "Welt am Sonntag" auf dem ersten Platz mit 563,8 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner. Es folgen Aachen und Köln. Die sicherste Stadt Deutschlands ist demnach Augsburg mit lediglich 53,9 Einbrüchen je 100.000 Einwohner.

Die Maßnahmen zum Einbruchschutz sollen das unerlaubte Eindringen in einen verriegelten Raum oder Bereich verhindern. Einbrüche können durch das Anlegen von Hindernissen (Umzäunungen, Türen, Sicherheitstechnik) und eine Erhöhung der Sicherheit, zum Beispiel durch Streifendienst, erschwert werden. Große Firmengebäude oder -gelände können darüber hinaus durch Nachtwächter gesichert werden, Privatpersonen und Unternehmen schützen ihr Eigentum oft durch Einbruchmeldeanlagen oder eine Anwesenheitssimulation.

Einbrecher haben immer Konjunktur, egal zu welcher Jahreszeit. Einbrecher beobachten ihre potenziellen Opfer und spionieren deren Gewohnheiten aus.

Die Polizei nennt vor allem drei Fehleinschätzungen zum Wohnungseinbruchdiebstahl:

·                     Bei mir ist nichts zu holen!

·                     Bei uns passen schon die Nachbarn auf!

·                     Ich bin doch versichert!

Untersuchungen der Polizei belegen: Mehr als ein Drittel aller Einbruchsversuche scheitern, weil Wohnungen oder Häuser gesichert sind. Schließlich sind meistens nicht Profis mit schwerem Gerät am Werk. Vielmehr handelt es sich oftmals um Gelegenheitstäter, die mit Schraubendrehern schlecht gesicherte Türen oder Fenster aufbrechen.

Um diesen Täter von vornherein erfolgreich ins Handwerk zu pfuschen, müssen keineswegs immer gleich teure technische Sicherungen - wie etwa eine Alarmanlage - zum Einsatz kommen.

Die sechs wichtigsten Regeln lauten:

·            Wenn Sie Ihr Haus verlassen - auch nur für kurze Zeit - schließen Sie unbedingt Ihre Haustür ab!

·            Verschließen Sie immer Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Denken Sie daran: Gekippte Fenster sind offene Fenster!

·            Verstecken Sie Ihren Schlüssel niemals draußen. Einbrecher finden jedes Versteck!

·            Wenn Sie Ihren Schlüssel verlieren, wechseln Sie den Schließzylinder aus!

·            Achten Sie auf Fremde in Ihrer Wohnanlage oder auf dem Nachbargrundstück!

·            Geben Sie keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit!

Jährlich nimmt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche zu. Jährlich vernichten tausende Brände betriebliches und persönliches Gut. Mann lebt mit der Angst, selbst betroffen zu sein und hofft jedoch, dass es nicht passiert. Unsere Sicherheit und die unseres Besitzes haben einen hohen Stellenwert, denn die Folgen eines Einbruchs, Raubes oder Feuers sind meist nur sehr schwer zu tragen.

 

1. http://de.wikipedia.org/wiki/Einbruch

2. Wohnungseinbruchdiebstahl § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005602307

3. Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2013 - Zusammenfassung, Wiesbaden 2013, S. 53.

4. http://www.tagesschau.de/inland/kriminalstatistik144.html

5. http://www.alarmanlage.de/statistiken