Kolosowa B.

Konsultant: Schischina L.L

 

DAS BANKENSYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

 

Das Bankensystem Deutschlands besteht aus der Bundesbank und  der Kreditinstituten. Bei diesen Kreditinstituten handelt es sich sowohl um Universalbanken, als  auch um Spezialbanken.

       Gemäß dem Grundgesetzt ist die Bundesbank eine jüristische Person des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital dem Bund gehört.

 Die Bundesbank arbeitet unabhängig von der Bundesregierung, aber sie  verpflichtet ist, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen.

 Unter den Universal- und  Spezialbanken nimmt sie eine Sonderstellung ein, denn die Kreditinstitute sind zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit auf Guthaben bei der Bundesbank angewiesen.

Die Bundesbank stellt den Kreditinstituten ihre Leistungen für die Abwicklung des elektronischen Zahlungsverkehrs zur Verfügung und ist in die Aufsicht über die Kreditinstitute und Finanzdienstleister eingeschaltet.

 Die Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, bei der Bundesbank eine Mindestreserve an Barmitteln unterhalten. Auch Bargeld und Notenbankguthaben können sich die Kreditinstitute nur bei der Bundesbank beschaffen.

 Im Gegensatz zu anderen Industrieländern dominieren in Deutschland die Universalbanken, zu welcher gehören die privaten Geschäftsbanken (Kreditbanken),

die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landesbanken (Girozentralen), die genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken und ihre Zentralbanken.

 Unter den Spezialbanken gibt es Hypothekenbanken, Bausparkassen, Ratenkreditbanken, Kapitalanlagegesellschaften sowie Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.

  In Deutschland wird die Bankenaufsicht vor allem durch die Deutsche Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) ausgeübt.

Die BAFin tritt Mißständen im deutschen Bankensystem entgegen, die die Sicherheit der Spareinlagen gefährden oder die  ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen können.

Der Bankensektor in Deutschland ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig umfassenden Regulierungsvorschriften unterworfen. Jedoch ist die Deutsche Bundesbank bei geldpolitischen Maßnahmen und der Beteiligung an Entscheidungen im Rahmen der  EZB von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Diese Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss, die auch eine wesentliche Forderung bei Schaffung der EZB war, hat sich als außerordentlich stabilitätsfördernd erwiesen.

Alle Institute sind zur langfristigen Sicherung der eigenen Unternehmensexistenz auf Gewinnstreben angewiesen. Das wichtigste Ziel ist neben der Sicherheit der Geldanlagen eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit (Liquidität).